Mindestgagenempfehlung 2026 der IG Licht und Bühne München

Alle Mindestgagen verstehen sich bei befristeter, sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiger Anstellung für einen maximal zehnstündigen Arbeitstag. Anfallende Überstunden werden mit entsprechenden Zuschlägen vergütet.

Jeweilige Berufserfahrung bzw. Zusatzqualifikation* führt zu einer Erhöhung der Mindestgage. Dies gilt auch ausdrücklich für die Assistenz Positionen.

PDF Download der Mindestgagentabelle 2026 der IG Licht und Bühne München

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 TagWocheTagWocheTagWocheTag
Oberbeleuchter*in385192540520254402200580
Best-Boy/Girl******36018003801900***
Beleuchter*in330165035017503601800460
Licht-Assistenz240120025012502601300***
        
1. Kamerabühne385192540520254402200580
2. Kamerabühne******35017503801900560
Kamerabühnenass.260130029014503201650460
        
        
ZusatzpersonalZusatzpersonal ohne Urlaubsanspruch erhält eine um 10% erhöhte Grundgage
Zuschläge auf Stundenbasis11. Stunde25% 
12. Stunde50% 
ab der 13. Stunde100% 
Nacht25% 
Zuschläge auf TagesbasisSonntag****  75% + bezahlter Ausgleichstag75%
Samstag  25%25%
Feiertag  100% + bezahlter Ausgleichstag100%
6. Arbeitstag in Folge 25% 25%
ab 7. Arbeitstag in Folge 50% 50%
FahrzeitenDas Bewegen von Produktionsfahrzeugen ist grundsätzlich Arbeitszeit. Innerhalb Münchens wird die An- bzw Abfahrt mit je 30 Minuten berechnet. Ausserhalb Münchens zählt die reale Fahrzeit.
An- und Abfahrtszeiten ohne Produktionsfahrzeug gelten ausserhalb Münchens (ab Stadtgrenze) als Arbeitszeit.

* wie beispielsweise SQQ1/Steiger/c-Schein/Pultoperator

** deutsche Serie mit mindestens 30 Drehwochen

*** nach Vereinbarung

****Bei „versetzter Woche“ entfällt nur der Zuschlag, nicht der Ausgleichstag.

***Bei „versetzter Woche“ entfällt nur der Zuschlag, nicht der Ausgleichstag