Mindestgagenempfehlung 2025 der IG Licht und Bühne München

Alle Mindestgagen verstehen sich bei befristeter, sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiger Anstellung für einen maximal zehnstündigen Arbeitstag. Anfallende Überstunden werden mit entsprechenden Zuschlägen vergütet.

Jeweilige Berufserfahrung bzw. Zusatzqualifikation wie SQQ1/Steiger/C-Schein/Pultoperator führt zu einer Erhöhung der Mindestgage. Dies gilt auch ausdrücklich für die Assistenz Positionen.

PDF Download der Mindestgagentabelle 2025 der IG Licht und Bühne München

Aufgrund der aktuellen angespannten Produktionssituation haben wir uns entschlossen auch im dritten Jahr in Folge die Gagentabelle nicht zu verändern.

 Serie*TV-FilmKino/StreamingWerbung
 TagWocheTagWocheTagWocheTag
Oberbeleuchter*in375187539519754302150580
Best-Boy/Girl****35017503701850**
Beleuchter*in320160034017003501750460
Licht-Assistenz230115024012002501250**
        
1. Kamerabühne375187539519754302150580
2. Kamerabühne****34017003701850560
Kamerabühnenass.250125028014003201600460
        
        
ZusatzpersonalZusatzpersonal ohne Urlaubsanspruch erhält eine um 10% erhöhte Grundgage
Zuschläge auf Stundenbasis11. + 12. Stunde25% 
13. Stunde60% 
ab der 14. Stunde100% 
Nacht25% 
Zuschläge auf TagesbasisSonntag***  75% + bezahlter Ausgleichstag75%
Samstag  25%25%
Feiertag  100% + bezahlter Ausgleichstag100%
6. Arbeitstag in Folge 25% 25%
ab 7. Arbeitstag in Folge 50% 50%
FahrzeitenDas Bewegen von Produktionsfahrzeugen ist grundsätzlich Arbeitszeit. Innerhalb Münchens wird die An- bzw Abfahrt mit je 30 Minuten berechnet. Ausserhalb Münchens zählt die reale Fahrzeit.
An- und Abfahrtszeiten ohne Produktionsfahrzeug gelten ausserhalb Münchens (ab Stadtgrenze) als Arbeitszeit.

* deutsche Serie mit mindestens 30 Drehwochen/Jahr

** nach Vereinbarung

***Bei „versetzter Woche“ entfällt nur der Zuschlag, nicht der Ausgleichstag